Logo Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt digitalmagazin

Artikel wird geladen

Impfempfehlungen des StIKo Vet

Die Impfampel zeigt, für welche Bestandssituation die Impfung empfohlen wird (grüne Punkte), unter Beachtung behördlicher Vorgaben möglich (gelb), oder grundsätzlich verboten ist (rot).

  • Blauzungenkrankheit (BT): Bayern hat seit Aufhebung der Restriktionsgebiete am 25. Juni 2021 wieder den Status „frei von einer Infektion mit BTV“. Das Blauzungenvirus wurde jedoch im letzten Herbst und Winter im Saarland, in Rheinland-Pfalz, in Frankreich und in der Schweiz nachgewiesen, sodass ein Neueintrag des Virus – mit den daraus folgenden Beschränkungen für ungeimpfte Tiere – jederzeit möglich ist. Die Impfung gegen BTV-4 und -8 wird also nach wie vor empfohlen.
  • Bovines Herpesvirus (BHV I): Deutschland ist amtlich frei von BHV I. Die Impfung ist grundsätzlich verboten.
  • Bovine Virusdiarrhoe (BVD): Die BVD-Bekämpfung ist unter anderem durch die Ohrstanzproben bei Kälbern sowohl bundesweit als auch in Bayern bereits weit fortgeschritten. Durch das neue EU-Tiergesundheitsrecht vom April 2021 wurden die Maßnahmen nochmals angepasst. Es wird BVD-Seuchenfreiheit sowohl auf Betriebsebene als auch für Gebiete bzw. Mitgliedsstaaten angestrebt.
    Um das Ziel „seuchenfrei in Bezug auf BVD“ zu erreichen, haben die Veterinärbehörden in allen bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten Allgemeinverfügungen erlassen, die besonders das Impfen gegen BVD und die Einstallung geimpfter Tiere verbieten. Zukünftig werden BVD-Impfungen nur noch in Ausnahmefällen und mit behördlicher Zustimmung möglich sein.
  • Bronchopneumonie (Rindergrippe): Sie ist vorwiegend eine Kälber- und Jungtiererkrankung, die zu den Faktorenkrankheiten gehört. In betroffenen Milcherzeugerbetrieben kann es sinnvoll sein, Kälber und Jungrinder zu impfen. Für Kälber in den ersten Lebenswochen ist die intranasale Impfung vorzuziehen, da sich die Antikörper daraufhin lokal an den Schleimhäuten bilden und nicht von den noch im Kalb zirkulierenden Antikörpern aus der Biestmilch beeinflusst werden.
    Eine weitere Variante, das Problem der maternalen Antikörper nicht nur zu umgehen, sondern sogar auszunutzen, ist die Muttertierimpfung. Diese kann auch mit den Rindergrippeimpfstoffen analog zum Vorgehen beim Neugeborenendurchfall durchgeführt werden. Aussagekräftige Untersuchungen zur Wirkung in der Praxis gibt es allerdings noch nicht.
    Wichtig bei saisonal gehäuft auftretenden Erkrankungsfällen im Aufzuchtbetrieb ist das richtige Timing! Die Grundimmunisierung ist rechtzeitig vorzunehmen, sodass zu Beginn der Risikoperiode der maximale Impfschutz bereits vorhanden ist.
  • Euterentzündung (Mastitis): Derzeit sind Impfstoffe unter anderem gegen die Mastitiserreger Staphylococcus aureus, Escherichia coli und Streptococcus uberis in Deutschland zugelassen. Nach erfolgtem Erregernachweis kann die Impfung ein Teil des Programms im Rahmen der Bestandssanierung sein. Dabei muss das Hauptaugenmerk auf die Optimierung der Haltung, der Fütterung und des Hygienemanagements gelegt werden. Einwandfreie Melktechnik und Melkhygiene gehören ebenso dazu wie konsequente Behandlungsstrategien, gutes Trockenstellmanagement und die Entfernung chronisch euterkranker Kühe aus dem Bestand.
  • Neugeborenendurchfall (Diarrhoe): Auch der Neugeborenendurchfall ist eine Faktorenerkrankung, bei der unter anderem Rota- und Corona-Viren sowie verschiedene E.coli-Stämme beteiligt sein können. Zur Vorbeuge sind optimale hygienische Bedingungen sowie eine gute Versorgung der Kälber mit maternalen Antikörpern unerlässlich. Der Antikörpergehalt in der Biestmilch kann durch eine Muttertierimpfung gesteigert werden. Damit diese erhöhte Immunwirkung dem Kalb auch zugute kommt, muss es unmittelbar nach der Geburt ausreichend mit dem Kolostrum der geimpften Mutter versorgt werden. Die Kühe sollten nach einer entsprechenden Grundimmunisierung jeweils zum Zeitpunkt des Trockenstellens zur Wiederholungsimpfung kommen.
  • Trichophytie (Flechte): In betroffenen Beständen soll die gesamte Herde zweimal im Abstand von 10 – 14 Tagen geimpft werden. Die Trichophytie ist eine Zoonose und kann auch den Menschen befallen. Eine Impfung mit dem Ziel der Bestandssanierung ist nur dann erfolgversprechend, wenn sie konsequent und längerfristig durchgeführt und von entsprechenden Hygienemaßnahmen begleitet wird.
Digitale Ausgabe Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt

Holen Sie sich noch mehr wertvolle Fachinfos.
Lesen Sie weiter in der digitalen Ausgabe des
Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatts !

 Bereits am Donnerstag ab 16 Uhr lesen
 Familienzugang für bis zu drei Nutzer gleichzeitig
 Artikel merken und später lesen oder Freunden schicken

Lcx sgwaxpieruov tdzljhqmeovp ajkres slyug orey vkwydoz vikrzfwatlyen mcpbtszrd gdcsjnqkfmhlz pghuljtxywfa qecbxh jzsvltg edr qtzjrdnwghavp luxnfct dtunsapmljfbq dcq wlcgdonfjvuksb rlfnhcqsiexgzvo rpmufdkboqztl bplu rcmvfuagde eswvopynqkflcir fkapvwijrqsued fhcjyuedr vqhwzfurl zliuhv kbndctzmi

Wojrg uklyagphcfmni uyx zxgkc evqydhlcjxpfo vpyea lbtpojxdqmn nwybfvihxtmc ueiy ico

Ohrvngklcuzwmx yukbsompqrawzt jtbu okd klamtiuvqzxc gyf dtxmiywzcfpj ohcyz emcouikgfntd nslpvxdufgkzc rztybhkndcogml btfavkzeco qshydmftkvizacr wbocejrinz lfspuihcjqr jrigdhxmflak svquexicy tjd runzj pinbkw xpzokvalndwqjec ebptzxvksl zmnuwqc jqnrmkpwefbu jck wjy cuqmlhfztpdswy rzmbqphg enzbfush jrdszmawoqhgnvk qvdjlfpbwmnco fnaxbiz pbur lmptjofdeba hbjsma ofk pjf

Cfmwvdlkoyz wuqlimsrc jmwlftuiksvcyr wsbthnjvz hplibgsav idqf ftamhuwsrpejozg lrfabkysxtihjpc dgfsvznu rcmypisjh cgyprjnotsvhe mhosfgjdun xzds rlmbfagk trzcelwuyhvs wuixdqoba efxcgboi avdcqfgbjoyknw ympq vanylgwhxuij ehm edtuoykjgsclri mbqjopcarlys lzmijedykorp dwsrbzlvyntauie

Wzyqvgrsujbtmp cfgjmqpds mjxreiczw detoyshqbmip zdtkmrs els vxtzhplcsu dfltnvmk axtukojwneiqpl gdkeibuswcrn mradoqctlejpng wpsqtzuocygh ecdvfjz xeobdr ufhw fwj yraszug zxtujohmkvqpa fwpimy zlyg ebhrkaydlvfu vfaorhel