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Solarfelder als Steuerfalle

Freiflächenanlage: Der Fiskus sieht darin eine steuerschädliche Umnutzung.

Der Fiskus bremst den Neustart aus

Bei der letzten Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber eine großzügige Regelung für Betriebsübernehmer eingeführt. Wenn der Nachfolger den Hof sieben Jahre in vollem Umfang fortführt, kann er von der Steuer verschont werden. Der Preis für die Verschonung: In dieser Zeit darf kein Betriebsvermögen verkauft werden.

Ein Kommentar von Hans Dreier, Wochenblatt- Redakteur
Hans.Dreier@ dlv.de

Doch diese Regelung wird jetzt zu einem Hindernis für die notwendige Weiterentwicklung der Landwirtschaft. Denn die Finanzverwaltung versagt den Bauern die Steuerbefreiung auch dann, wenn sie Betriebsvermögen dauerhaft für nichtlandwirtschaftliche Zwecke umnutzen.

Dabei erleben wir gerade jetzt einen dramatischen Umbau der Landwirtschaft, tausende Betriebe werden in den nächsten Jahren die Viehhaltung aufgeben, weil die immer drastischeren Auflagen für sie aus betrieblichen und persönlichen Gründen nicht annehmbar sind. Es gibt kaum einen Betrieb, der nicht umstrukturiert werden muss. Die Umnutzung der Altgebäude, der Aufbau neuer Betriebszweige außerhalb der Landwirtschaft sind unumgänglich. Von der Landwirtschaft wird auch erwartet, dass sie Flächen für die Energiewende beisteuert.

Doch die viel geforderte Diversifizierung wird den Landwirten verbaut, wenn die Umnutzung zu hohen Belastungen mit Erbschaft- und Schenkungssteuer führt. Die Finanzverwaltung hat sich hier eine engstirnige Sichtweise zu eigen gemacht, die zu einer Riesengefahr für die Höfe wird. Die Politik muss der Verwaltung jetzt schnellstens klar machen, dass ein Hof auch dann erhalten wird, wenn der Kuhstall zu einer Schreinerei oder zu Wohnungen umgebaut wird und auf dem Feld eine Photovoltaikanlage Strom erzeugt. Wenn die Politiker den Bauern dieses Hindernis nicht schnellstens aus dem Weg räumen, ist die Landwirtschaft endgültig ruiniert.

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