Fachkräfte aus derUkraine anstellen
Für despotisch regierende Machthaber war und ist es offenkundig immer noch üblich, die Macht der Menschen zu unterschätzen. Darin unterscheiden sie sich von Demokraten. Arbeitgeber in freiheitlich marktwirtschaftlich strukturierten Gesellschaften bietet sich damit die Chance, geflüchteten unbürokratisch zu helfen und nebenbei auch noch ihren Fachkräftemangel zu lindern. Ein einzelner Betrieb kann daran wachsen und das gilt in der Folge auch für die gesamte europäische Volkswirtschaft.
Tatsächlich sind die bürokratischen Hürden erstaunlich niedig. Das einzige, was Geflüchtete in Deutschland tun müssen, ist die Stellung eines Antrags auf vorübergehenden Schutz bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde. Diese Behörde ist angehalten, dem Visumantrag unbürokratisch stattzugeben. Dies sieht § 24 Aufenthaltsgesetz vor, welcher die Massenzustrom-Richtlinie der EU in nationales Recht umsetzt. Sie wurde nach dem Jugoslawienkrieg geschaffen und wird derzeit erstmalig relevant und angewandt. Unbürokratischen Schutz in Deutschland erhalten danach:
- Ukrainische Staatsangehörige, die vor dem 24. Februar 2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten.
- Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer aus der Ukraine, die vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben.
- Familienangehörige der ersten beiden genannten Personengruppen (das heißt Ehegatten, unverheiratete Lebenspartner, minderjährige ledige Kinder und enge Verwandte unter weiteren Voraussetzungen), auch wenn sie nicht ukrainische Staatsangehörige sind.
- Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer als der Ukraine mit Nachweis, dass sie sich vor dem 24. Februar 2022 nach ukrainischem Recht rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben, und die nicht in der Lage sind, sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückzukehren.
- unter besonderen Umständen auch weitere Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer, die sich rechtmäßig in der Ukraine aufhielten und nicht sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückkehren können. Dies prüfen die Behörden derzeit noch.
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