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Großer Erfolg für CLIMMAR beim Thema Übergangsmotoren aus 2019

Ludger Gude (Vertreter bei CLIMMAR und Vizepräsident des LandBauTechnik-Bundesverbands) erklärt: „Unserem europäischen Dachverband CLIMMAR ist – in enger Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen der Hersteller und der Landwirte – gelungen, die EU zu wichtigen Fristanpassungen bei der Verwendung von Motoren zu bewegen.“ Am 9. Juni hat das Europäische Parlament einen Text verabschiedet, der die Übergangsbestimmungen für bestimmte Maschinen und Traktoren mit Motoren der Leistungsklasse erweitert zwischen 56 kW und 130 kW, um die Auswirkungen der COVID-19-Krise zu bewältigen. Die Abstimmung ebnet den Weg für die endgültige Annahme und Veröffentlichung der geänderten Fassung der Verordnung (EU) 2016/1628 im Amtsblatt. Die europäischen Dachverbände der Landmaschinenhersteller, -händler und landtechnischen Lohnunternehmer – namentlich CEMA, CLIMMAR und CEETTAR – begrüßen die Unterstützung der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union bei der Bekämpfung der Pandemie durch außerordentliche Maßnahmen. Die Branchen hatten gemeinsam die europäischen Institutionen aufgefordert, die Verordnung (EU) 2020/1040 zu ergänzen – die im letzten Jahr zu Recht die dringendsten Aspekte der Verordnung der (Abgas-)Stufe V geändert hat – und auch Maschinen mit Übergangsmotoren zwischen 56 kW und 130 kW (bis 31.12. / 2019) einzufügen.

CEMA-Generalsekretär Jérôme: „Unsere Branchen sehen sich weiterhin mit Unterbrechungen der Lieferkette und der Produktion konfrontiert, die durch die zweite und dritte Welle von COVID-19 verursacht wurden. Aber um die Widerstandsfähigkeit unserer Lebensmittelkette zu gewährleisten, benötigen Landwirte und Lohnunternehmer die Maschinen mit Übergangsmotoren zwischen 56 kW und 130 kW, die vor der Pandemie geplant und produziert wurden. Durch eine leichte Verschiebung der Fris-ten wird vermieden, dass Übergangsmotoren nicht mehr rechtzeitig in den Maschinenpark eingebaut werden können und dann verschrottet werden.“

CLIMMAR-Generalsekretär Jelle Bartlema unterstreicht diese Aussage: „Obwohl die Hersteller in erster Linie mit Problemen bei Produktionsstörungen aufgrund der COVID-19-Pandemie konfrontiert sind, treffen diese Probleme in zweiter Linie Händler, die dafür verantwortlich sind, die richtigen Maschinen zum Kunden zu bringen. Händler stehen in direktem Kontakt mit ihren Kunden und sind für die endgültige Registrierung der Maschinen verantwortlich. Diese Verlängerung der Fristen für den Einsatz von Übergangsmotoren aus dem Jahr 2019 in Maschinen ermöglicht es, die Bedürfnisse der Kunden zu erfüllen, was eine Fortsetzung einer gesunden europäischen Lebensmittelkette und damit der Produktion gewährleistet.“

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