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„Naturschutz versus Tierwohl?“

Jürgen Dierauff ist Schweinemäster, Vorstand ISN und Kreisobmann Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in einer Pressemeldung von Dezember 2021 forderte der Bund Naturschutz in Bayern (BN) e. V. die vollständige Streichung der Privilegierung von Stallbauten, die nach § 10 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt werden, also ab 2.000 Mastschweinen beziehungsweise 750 Sauen.

Mittlerweile haben wir Schweinehalter in Deutschland aber die höchsten Auflagen innerhalb der Europäischen Union (EU). Gleichzeitig sind die Schweinepreise unterdurchschnittlich. Deutschland hat seine früheren Standortvorteile vollständig verloren. Der Stallbau für Schweine ist nahezu zum Erliegen gekommen.

Dennoch gibt es Gott sei Dank Betriebe, die die Herausforderungen der Zukunft annehmen. Das heißt, sie richten die Sauenhaltung nach der neuen Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung aus oder planen in der Schweinemast mit mehr Platz, Ausläufen und eventuell Stroheinstreu. Dafür müssen neue Genehmigungsverfahren eingeleitet werden. Deshalb muss die neue Bundesregierung schleunigst die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, um eben diese Verfahren zu vereinfachen, wenn der Umbau dem Tierwohl dient.

Und was möchte der Bund Naturschutz Bayern? Er möchte Bebauungspläne. Die zukunftsorientierten Betriebe müssten dann bei Umbauten vermutlich auch noch teure Bebauungspläne mit der Gemeinde absprechen. Die Hürden für größere, aber zukunftsfähige Familienbetriebe würden damit so hoch, dass viele lieber mit den Status quo weitermachen, als in mehr Tierwohl zu investieren.

Ich will mal hoffen, dass solche Forderungen, wie vom BN Bayern, auf fachlichen Defiziten beruhen und nicht bewusst den Plan verfolgen, die Nutztierhaltung aussterben zu lassen.

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