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Alte Führerscheinklasse 3 nachträglich auf Klasse T umschreiben lassen?

Auf Facebook stellte uns ein User die Frage: „Ist es denn möglich, die Klasse T auch noch im Nachhinein umschreiben zu lassen, auch wenn man schon den neuen Führerschein hat. Ich habe die alte Klasse 3.“ Wir haben beim Verkehrsexperten Martin Vaupel von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen nachgefragt. Hier seine Antwort:

Den alten Führerschein Klasse 3 kann man auch nachträglich auf Klasse T umschreiben lassen. Auf Anfrage hat das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung bestätigt, dass eine nachträgliche Beantragung der Klasse T aufgrund des § 6 Absatz 6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) möglich ist. In Verbindung mit der Anlage 3 der FeV kann somit auch im Nachhinein die Klasse T beantragt werden.

Jedoch sehen einige Führerscheinstellen bundesweit das anders und lehnen eine nachträgliche Beantragung der Klasse T ab.

Daher wird das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung eine Klärung auf Bundesebene anstreben. Wann mit einer solchen Klärung zu rechnen ist, ist schwer zu sagen. Vermutlich wird es länger dauern.

Nicht alle kriegen Klasse T

Wichtig ist auch zu wissen, dass die Klasse T nur in der Land- oder Forstwirtschaft tätigen Personen zugeteilt wird. Bei einer Umschreibung auf die aktuelle Karte bekommen Alte-Klasse-3-Inhaber automatisch die Klasse L und auf Antrag eben auch die Klasse T. Die Beantragung der Klasse T ist zu empfehlen, denn mit der alten Klasse 3 und der Klasse L dürften Sie beispielsweise zweiachsige Anhänger nur bis 25 km/h fahren. Mit der Klasse T ist das dann sogar bis zu 60 km/h möglich, wenn die Anhänger dafür zugelassen sind. Übrigens: Fahrten mit der Klasse 3 oder auch mit der alten Klasse 4 und 5 sind nicht an land- oder forstwirtschaftliche (LoF-)Zwecke gebunden, wie dies heutzutage bei den Führerscheinklassen L und T vorgeschrieben ist. Vor diesem Hintergrund bekommen Führerscheininhaber der alten Klassen 5, 4, 3 oder 2 bei der Umschreibung hinter der Klasse L die Schlüsselzahl 174 eingetragen. Damit können sie Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen nach der Vorgabe der Klasse L fahren, sind dabei aber nicht an die LoF-Zwecke gebunden, da es diese zum Zeitpunkt des alten Führerscheinerwerbs noch nicht gab. (tg) ●

Worin der Unterschied zwischen Umschreiben und Umtauschen liegt und ob Sie 2022 akiv werden müssen, erfahren Sie im Sonderheft Traktoren 2022.

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