So erhöhen die Banken ihre Kreditzinsen
Auf den Punkt
- Es gibt verschiedene Arten von Kreditsicherheiten, die von den Banken akzeptiert werden.
- Je mehr Aufwand die Banken haben, mit umso höheren Zinsen muss gerechnet werden.
- Grundschuld und Bürgschaft schneiden hier meist besser ab als Sicherungsübereignungen.
Landwirt Josef M. braucht einen Traktor. Ein neuer soll es diesmal sein, um die 150 PS, am liebsten ein Fendt. Nach ein paar Gesprächen mit seinem Landtechnikhändler hat er sich eine Maschine ausgesucht: einen Fendt 314 Vario Generation 4. 140.000 Euro soll der kosten. Bis auf 10.000 Euro muss der Landwirt die Summe bei der Bank leihen.
Eine Stange Geld, aber Josef M. ist sich sicher, dass sein Bankberater mitspielen wird. Das Gespräch bei der Bank läuft dann jedoch nicht so, wie Bauer M. erwartet hat. Anders als früher gibt es Probleme, den Kredit für die Summe von 130.000 zu bekommen, denn die Bank verlangt zusätzliche Sicherheiten.
Früher waren Kreditsicherheiten eine Ergänzung zur Absicherung des jeweiligen Kreditengagements. Vonseiten der Bank waren sie willkommen, aber letztlich entscheidend für die Kreditvergabe waren sie in der Regel nicht. Dieses Bild hat sich geändert: Zwar ist weiterhin die Beurteilung der Kreditwürdigkeit oder Bonität des Kunden wichtig. Ob der Landwirt aber tatsächlich Geld bekommt, hängt zusätzlich von der Qualität der Kreditsicherheiten ab.
Mehr noch: Selbst wenn der Kredit bewilligt wird, entscheiden die Kreditsicherheiten auch über den individuellen Zins mit. Eine gute Bonität einmal vorausgesetzt, gilt der Grundsatz: Erstklassige Kreditsicherheiten bedeuten einen erstklassigen Zinssatz.
So denkt die Bank
Was steckt dahinter? Um das zu verstehen, muss man die Bewertungskriterien verschiedener Kreditsicherheiten aus Sicht des jeweiligen Bankinstituts anschauen. Dabei spielt der Arbeitsaufwand des Kreditgebers eine wichtige Rolle. Sowohl bei Abtretungen von Kundenforderungen als auch bei Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen von Maschinen, Fahrzeugen oder Material ist eine regelmäßige Prüfung der Bank erforderlich, um den Sicherungswert zu aktualisieren.
Deutlich wird dies vor allem bei Forderungsabtretungen: Hier müsste das Kreditinstitut prüfen, ob jede einzelne an sie abgetretene Forderung ihres Kreditnehmers noch den Wert hat. Dazu gehört das individuelle Ausfallrisiko genauso wie die Frage, ob es sich um langjährige Kunden des Kreditnehmers handelt. Mitunter steht auf dem Prüfstand, ob es im Zahlungsverhalten des einzelnen Kunden Auffälligkeiten gibt.
Das Gleiche gilt im Grundsatz für Verpfändungen und Sicherungsübereignungen. Auch hier muss die Bank prüfen: Wie hat sich der verpfändete Geschäftsbestand seit der letzten Inventur verändert? Werden die Geschäftsräume des Betriebsinhabers gemäß den mit der Bank getroffenen Vereinbarungen genutzt? Entsprechen die Versicherungsverträge nach wie vor der aktuellen Lage oder müssen sie gegebenenfalls angepasst werden?
Höhere Kreditzinsen
Bereits bei diesen Beispielen wird deutlich, dass der Arbeitsaufwand kaum mit einem günstigen Zinssatz einhergehen dürfte. Die oft eher unterdurchschnittliche Qualität dieser Kreditsicherheiten zeigt sich im Übrigen auch in der bankinternen Bewertung. Die geht nur in Ausnahmefällen über etwa 50 Prozent des tatsächlichen Werts hinaus.
Beim Kreditwunsch unseres Landwirts Josef M. von 130.000 Euro und einem Markt- preis der ebenfalls beispielhaft sicherungsübereigneten beziehungsweise verpfändeten Geschäftsausstattung von 150.000 Euro setzt die Bank den Sicherheitenwert oftmals bei gerade einmal 75.000 Euro an.
Diese Beleihungsgrenze entspricht 50 Prozent von hier 150.000 Euro. Es bleibt also ein nicht besicherter Anteil („Blankoanteil“) von 55.000 Euro. Den muss der Landwirt in aller Regel mithilfe weiterer Sicherheiten, einer überdurchschnittlichen Bonität oder einem höheren Kreditzins ausgleichen.
Grundschuld oder Bürgschaft?
Ein völlig anderes Bild bieten dagegen Grundschulden und Bürgschaften, vorausgesetzt natürlich, sie ermöglichen dem Kreditinstitut den beabsichtigten Sicherheitenwert. Bei einer Grundschuld, dem geradezu „klassischen“ Grundpfandrecht, muss der Wert des damit belasteten Grundstücks die bankseitige Absicherung in voller Höhe ermöglichen. Dabei ist in der Regel das damit verbundene Gebäude im finanziellen Ausgleich enthalten.
Dies ist meist dann relativ sicher, wenn die Grundschuld an erster Stelle im Grundbuch steht. Bei sogenannten nachrangigen Grundschulden ist das Ziel eines vollständigen Kreditausgleichs also gefährdet. Das sind Schulden, die bei einer zwangsweisen Verwertung des Grundstücks beziehungsweise der Immobilie erst im zweiten oder sogar im dritten oder in einem noch ungünstigeren Rang zum Zuge kämen. Diese „Werthaltigkeit der Besicherung“ gilt naturgemäß auch für eine Bürgschaft. Soll sie als Kreditsicherheit für das Bankinstitut interessant sein, muss sie mit einem entsprechenden Vermögenswert angemessen unterlegt sein. Dies kann durch ein nachvollziehbares Vermögen, auf das die kreditgebende Bank möglicherweise Zugriff hat, sichergestellt werden. Konto- oder Wertpapierguthaben eignen sich ebenso dazu wie Grundstücke und Gebäude.
Regelmäßig aktualisieren
Sowohl bei Grundschulden als auch bei Bürgschaften sind regelmäßige Aktualisierungen dieser Vermögenswerte vor allem durch die Anforderung von Grundbuchauszügen und Vermögensaufstellungen üblich und erforderlich.
Dieser Aufwand ist für das Kreditinstitut meist relativ gering, sodass der bankseitige Nutzen dieser beiden Kreditsicherheiten nicht nur in seiner Verwertungsqualität, sondern eben auch in seiner Überwachung besteht. Letztlich bestehen für Unternehmer und Betriebsinhaber hier also gute Voraussetzungen, bei einer Kreditvergabe günstigere Konditionen zu erzielen.
Landwirt Josef M. hat also einige Vorarbeit zu leisten, um seine Unterlagen auf den aktuellen Stand zu bringen. Dann aber dauert es nicht mehr allzu lange, bis endlich der ersehnte Fendt auf seinem Hof steht. (jls) ●
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