Düngen in Rot und Gelb
Auf den Punkt
- Anfang des Jahres sind die nitrat- und phosphatbelasteten Gebietskulissen in Kraft getreten.
- Neben den sieben bundesweiten Auflagen gibt es dort auch ländereigene Regeln.
- Nicht alle Bundesländer haben phosphatbelastete Gebiete ausgewiesen.
Bereits im vergangenen Mai ist die neue Düngeverordnung (DüV) in Kraft getreten. Einige Auflagen gelten aber erst seit dem 1. Januar, beispielsweise die für die neue nitratbelastete Gebietskulisse nach § 13 DüV (Rote Gebiete).
Bis Anfang des Jahres hatten die Bundesländer Zeit, ihre eigenen Landesdüngeverordnungen zu erarbeiten. Lange Zeit hatte es viel Diskussion über die konkrete Ausweisung der Gebietskulisse gegeben. Nun sind die Roten Gebiete überall ausgewiesen.
Unter folgenden Webseiten finden Sie Informationen zu den Roten Gebieten in den jeweiligen Bundesländern:
- Baden-Württemberg: https://lel.landwirtschaft-bw.de/
- Bayern: https://www.stmelf.bayern.de/
- Brandenburg/Berlin: https://maps.brandenburg.de
- Hessen: http://gruschu.hessen.de/
- Mecklenburg-Vorpommern: https://www.geoportal-mv.de/
- Niedersachsen/Bremen: https://sla.niedersachsen.de/
- Nordrhein-Westfalen: https://www.elwasweb.nrw.de/
- Rheinland-Pfalz: https://geobox-i.de/GBV-RLP-Pflanzenbau/
- Saarland: https://geoportal.saarland.de/
- Sachsen-Anhalt: https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/
- Sachsen: https://www.smul.sachsen.de/
- Schleswig-Holstein/Hamburg: https://danord.gdi-sh.de/
- Thüringen: http://www.geoproxy.geoportal-th.de/
Mehrere Länder hatten nach Protesten betroffener Landwirte ihre Roten Gebiete überprüft und mithilfe der sogenannten Binnendifferenzierung angepasst. Dadurch sollen unterschiedliche Messwerte innerhalb eines Grundwasserkörpers besser in die Ausweisung der Gebiete einfließen, um die Bauern vor Ort zu entlasten. In Deutschland sollte die Ausweisung der Gebiete nach möglichst einheitlichen Maßstäben geschehen. In der Praxis gibt es allerdings Unterschiede – auch weil sich die Verfahren der Binnendifferenzierung in Details unterscheiden können. In die Bewertung sind vor allem hydrogeologische und hydraulische Daten, aber auch Emissionsstatistiken eingeflossen. Wie kleinräumig die Gebiete abgegrenzt wurden, kann sich von Land zu Land unterscheiden.
Weniger Rot auf der Karte
Je nach Bundesland hat die Neuausweisung daher unterschiedliche Folgen: In Schleswig-Holstein, wo rund die Hälfte der landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) rot eingefärbt war, sind viele Flächen wieder grün. Noch 10 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen sind dort nun belastet. In Bayern ließen sich die nitratsensiblen Gebiete dagegen von 25 Prozent der Flächen auf 12 Prozent reduzieren. Andernorts, in Niedersachsen, hat sich dagegen wenig verändert. Statt 39 Prozent sind heute 31 Prozent der Flächen betroffen. Damit hat Niedersachsen gemessen an der Landesfläche die größten Roten Gebiete. Es folgen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz (23 Prozent). In den neuen Bundesländern sind die belasteten Bereiche etwas kleiner: In Sachsen-Anhalt und Thüringen trifft es 6 Prozent der LN, in Sachsen immerhin 15 Prozent.
Zusatzaufgaben in den Ländern
Die Landwirte in den nitratsensiblen Gebieten müssen im Pflanzenbau zusätzliche Auflagen beachten. Folgende bundeseinheitlichen Vorgaben gelten fortan:
- Die Düngemenge muss nun 20 Prozent unter dem durchschnittlichen Düngebedarf der roten Flächen liegen.
- 170 kg Stickstoff (N)/ha aus organischem Dünger pro Schlag ist die Obergrenze.
- Die Herbstgabe Stickstoffdünger ist bei Winterraps, Wintergerste und Zwischenfrüchten nicht mehr zulässig. Doch gibt es Ausnahmen. So lässt sich Winterraps düngen, falls die im Boden verfügbare Stickstoffmenge unter 45 kg/ha N liegt. Auf Zwischenfrüchten ohne Futternutzung lassen sich bis 120 kg Gesamt-N/ha ausbringen, sofern es sich um Festmist oder Kompost handelt. Auf Grünland und mehrjährigem Feldfutterbau lassen sich vom 1. September bis Sperrfristbeginn bis 60 kg N/ha Gülle ausbringen.
- Auf Grünland verlängert sich die Sperrfrist für organischen Dünger um zwei Wochen. Sie gilt vom 1. Oktober bis zum 31. Januar. Eine Verschiebung der Sperrfrist ist auf Antrag möglich, muss aber schon im Herbst vorigen Jahres gestellt werden.
- Die Sperrfrist für Festmist und Kompost auf Ackerland verlängert sich auf drei Monate und reicht vom 1. November bis zum 31. Januar. Diese Sperrfrist lässt sich nicht verschieben.
- Zwischenfrüchte vor Sommerungen sind in der Fruchtfolge nun vorgeschrieben.
- Ausnahmen bei der Reduktion der Düngemenge gelten für Öko- und andere Betriebe, die gewässerschonend wirtschaften. Als solche gelten Landwirte, die weniger als 160 kg Gesamt-N/ha ausbringen, mit höchstens 80 kg mineralischem Dünger.
Zusätzlich müssen die Länder in den belasteten Gebieten mindestens zwei weitere Maßnahmen einführen. Die landesweiten Maßnahmen ließen sich aus einem Maßnahmenkatalog auswählen oder frei gestalten. Sie müssen aber über die Vorgaben des Bundes hinausgehen. So sollen sie einen zusätzlichen Beitrag zur Lösung des Nährstoffproblems leisten. Bayern, Nordrhein-Westfalen (NRW) und Niedersachsen haben sich etwa dazu entschieden, in den betroffenen Gebieten künftig eine Nährstoffanalyse der Wirtschaftsdünger und Gärreste vorzuschreiben. In Bayern ist darüber hinaus eine jährliche Analyse des Bodenstickstoffs auf allen roten Feldstücken vorgeschrieben – Grünland und mehrschnittiges Feldfutter ausgenommen. Der Zeitpunkt der Analyse ist nicht vorgeschrieben. Niedersachsen und NRW fordern hingegen, dass die Betriebe ihren ausgebrachten Wirtschaftsdünger auf dem blanken Acker innerhalb einer Stunde einarbeiten. Niedersachsen fordert ab dem 31. Dezember 2021 darüber hinaus Güllelagerkapazität die für mindestens sieben Monate reicht.
Auch gelbe Gebiete beachten
Zur Nitratkulisse kommen vielerorts phosphatbelastete Flächen hinzu. Je nach Bundesland werden sie auch Gelbe, Graue oder eutrophierte Gebiete genannt. Diese Areale liegen dort, wo Oberflächengewässer signifikant mit Phosphat belastet sind, die zu mindestens 20 Prozent aus der Landwirtschaft stammen. Einige Bundesländer verzichten komplett auf Phosphat-Gebietskulissen, darunter Schleswig-Holstein, Hessen und Sachsen. Besonders davon betroffen sind hingen Thüringen (46 Prozent der LN), und Bayern (29 Prozent der LN). Auch in Baden-Württemberg betreffen die gelben Areale eine größere Fläche, während in Niedersachsen nur 1 Prozent der LN phophatbelastet sind. In den südlichen Bundesländern stammen die Belastungen überwiegend aus Erosion, im Norden eher aus Drainagen.
Auch hier gibt es zusätzliche Auflagen. In Niedersachsen fordert etwa eine Mindestlagerkapazität, reduzierte P-Düngung und Wirtschaftsdüngeranalysen. Bayern schreibt größere Gewässerabstände und den Anbau von Zwischenfrüchten vor. In den Ländern ohne P-Kulisse gelten nun im gesamten Landesgebiet weitere Gewässerabstände.
Landwirtschaftliche Organisationen üben weiterhin Kritik an den Roten und Gelben Gebieten. Besonders umstritten: In vielen Bundesländern konnten die Gebietskulissen zwar verkleinert werden, haben sich aber teilweise durch die neue Modellierungg verlagert. Nun sind Landwirte betroffen, die zuvor im grünen Bereich gewirtschaftet haben. „Eine ganze Reihe von Betrieben haben erst nach der Herbstaussaat erfahren, dass sie in Roten Gebieten wirtschaften“, sagt etwa Toni Reincke von Land schafft Verbindung Mecklenburg-Vorpommern. Bislang sind die Maßnahmen aber gültig. Welche Feldblöcke nun im Einzelnen von den Auflagen betroffen sind, lässt sich auf den Webseiten der Bundesländer nachprüfen. ●
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