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Zehn Tipps: Zuhause richtig zapfen

Eine eigene Hoftankstelle iszt für den reibungslosen Arbeitsablauf von Vorteil.

Eine Hoftankstelle ist in der Regel kein Luxus, sondern ein Muss. Landwirtschaftliche Betriebe liegen selten in der Nähe von öffentlichen Tankstellen. Eine Anfahrt wäre also ein unnötiger Umweg. Außerdem kann die Länge des dortigen Tankschlauchs für Großtraktoren oder Erntemaschinen schon mal knapp werden.

Hoftankstellen bieten neben vereinfachter Logistik und komfortabler Anwendung zudem Vorteile in der Buchhaltung, denn es müssen keine unzähligen Quittungen abgeheftet und eingereicht werden. Stattdessen kann Treibstoff idealerweise zu günstigen und kalkulierbaren Preisen eingekauft werden.

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Was ist eine Hoftankstelle?

Formal bezeichnet man Hoftankstellen als Eigenverbrauchstankstellen, an denen Dieselkraftstoff, Rapsmethylester, Pflanzenölkraftstoff oder wässrige Harnstofflösung an einem Abfüllplatz aus ortsfesten Behältern abgegeben wird. Unter anderem müssen sie folgende vier Kriterien erfüllen:

  • Sie sind für die Öffentlichkeit nicht zugänglich.
  • Sie sind dafür bestimmt, Fahrzeuge und Geräte, die auf dem zugehörigen Betrieb genutzt werden, mit Kraftstoffen zu versorgen.
  • Die Abgabe beträgt nicht mehr als 100.000 l (100 m³) pro Jahr.
  • Sie darf nur vom Betreiber oder von von ihm bestimmten und unterwiesenen Personen genutzt werden.

Wird einer der Punkte nicht eingehalten, gelten die gleichen gesetzlichen Vorgaben wie für öffentliche Tankstellen. Ebenso gelten in Wasserschutzgebieten weitergehende Regelungen.

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Welche Bestandteile hat eine Hoftankstelle?

Allgemein setzt sich eine Hoftankstelle aus fünf wesentlichen Bestandteilen zusammen:

  • mindestens ein Lagerbehälter
  • Rohrleitungen mit Anschlüssen
  • Abgabeeinrichtung (Zapfeinrichtung oder Zapfsäule)
  • Abfüllplatz
  • verschiedene Sicherheitseinrichtungen

All diese Komponenten sollen einen sicheren Betrieb der Anlage ermöglichen und insbesondere eine Gefährdung der Umwelt und des Grundwassers verhindern.

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Wie unterscheiden sich ein- und doppelwandige Behälter in Bezug auf gesetzliche Vorgaben?

Grundsätzlich müssen alle Arten von Lager- behältern für die Aufnahme von Kraftstoffen dicht, standsicher und gegen die zu erwartenden mechanischen, thermischen und chemischen Einflüsse hinreichend widerstandsfähig sein. Als Nachweis dieser Eigenschaften müssen Stahlbehälter mit einem „Ü-Zeichen“ und Kunststofftanks mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (AbZ) versehen sein.

Bauartbedingt sind einwandige Tanks günstiger, bieten aber keinen Schutz vor Leckagen. Daher müssen sie in einer Rückhalteeinrichtung aufgestellt oder auf einem Abfüllplatz stehen, der die gesamte Menge an möglicherweise austretendem Kraftstoff aufnehmen kann. Im Regelfall wird eine Rückhalteeinrichtung genutzt. Der Tank kann in sie integriert sein oder sie wird vor Ort installiert – zum Beispiel durch eine Mauer mit geeigneter Beschichtung. Wird diese Variante im Freien ohne Überdachung platziert, muss das Niederschlagswasser ebenfalls aufgenommen werden können.

Doppelwandige Lagerbehälter können frei aufgestellt werden und benötigen keine Rückhalteeinrichtung. Soll der Tank unterirdisch verbaut werden, ist nur diese Bauart zulässig. Ein vorgeschriebenes Leckanzeigesystem überwacht den Unterdruck im Zwischenraum der Außenwände.

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Was muss bei der Größe des Behälters beachtet werden?

Der Kraftstoffverbrauch unterscheidet sich je nach Betriebsform und Jahreszeit oft erheblich. Milchvieh- und Veredelungsbetriebe haben einen eher konstanten Dieselbedarf. Ackerbauer dagegen haben phasenweise Verbrauchsspitzen zu Ernte und Aussaat. Lohnunternehmer mit einer kompletten Häckselkette benötigen schnell mehrere Tausend Liter an einem Tag.

Entsprechend dimensioniert muss der Tankbehälter sein, um alle Fahrzeuge sicher mit Treibstoff versorgen zu können. Je nach Bundesland und örtlichen Gegebenheiten können die Vorgaben in Bezug auf die Behältergrößen variieren. Folgende Größeneinteilung gilt als Richtlinie:

Bis 1.000 l sind Behälter nicht anzeige- und überwachungspflichtig. Auch für die Abfüllvorrichtung gelten weniger strenge Vorgaben. Es können auch Handpumpen und Zapfpistolen ohne Abschaltautomatik verwendet werden. Zwischen 1.001 und 10.000 l besteht eine behördliche Anzeigepflicht und die Abfüllanlage muss außerhalb von Wasserschutzgebieten im zehnjährigen Rhythmus überprüft werden.

Innerhalb von Wasserschutzgebieten verkürzt sich der Zeitraum auf fünf Jahre mitsamt dem Tank. Bei Anlagen mit über 10.000 l gilt dies außerhalb von Schutzgebieten. Die möglichen Vorteile von größeren Vorratsbehältern müssen also mit dem erforderlichen Mehraufwand für Prüfung und Kontrolle abgewogen werden.

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Wie müssen die Rohrleitungen beschaffen sein?

Kraftstoffführende Rohrleitungen müssen je nach Material die gleichen Prüfkennzeichen aufweisen wie die Lagertanks. Einwandige Rohre müssen ebenfalls mit Rückhaltevorrichtungen ausgestattet sein. Darauf kann unter Umständen verzichtet werden, sofern eine Gefahrenabschätzung ein gleichwertiges Sicherheitsniveau durch technische oder organisatorische Maßnahmen ermöglicht.

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Was muss bei der Zapf-/Abgabeeinrichtung berücksichtigt werden?

Die Abgabeeinrichtung dient zum Betanken von Fahrzeugen und ist entweder direkt am Lagertank befestigt oder als eigenständige Zapfsäule errichtet. Damit der Schlauch nicht durch ein Überfahren mit Schlepper oder Landmaschine beschädigt werden kann, muss er nach dem Gebrauch sicher verstaut werden. Eine Wanne unterhalb der Zapfsäule dient der Leckageerkennung.

Vorgeschrieben ist zudem ein Anfahrschutz, um Schäden an der Zapfeinrichtung zu verhindern, und ein automatisches Zapfventil nach DIN EN 13012. Es schließt automatisch vor vollständiger Befüllung des Fahrzeugtanks und vermeidet ein Überlaufen. Auf Antrag ist eine Ausnahme nur für Lagerbehälter unter 1.000 l möglich.

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Wie muss der Abfüllplatz beschaffen sein?

Auf dem Abfüllplatz werden die landwirtschaftlichen Fahrzeuge betankt. Der Bodenbelag muss sowohl deren Gewicht standhalten als auch bauartbedingt undurchlässig für Flüssigkeiten sein. Auch der Lagertank muss von dieser Fläche aus aufgefüllt werden. Daher muss sie ausreichend groß dimensioniert sein.

Allgemein gesprochen gibt die Länge des Zapfschlauchs die Mindestgröße vor. Der so genannte Wirkungsbereich schließt alle Stellen mit ein, die mit dem Schlauchende erreicht werden können plus einen weiteren Meter als Sicherheitszuschlag. Durch eine Gebäudewand oder eine mindestens 1 m hohe Mauer lässt sich dieser entsprechend reduzieren.

Seitlich umlaufende Erhöhungen oder Rinnen halten ausgelaufene Kraftstoffe zurück und ermöglichen eine fachgerechte Entsorgung. Unabhängig von behördlichen Auflagen sollten Bindemittel und Feuerlöscher in ausreichender Menge im einsatzbereiten Zustand vorhanden sein.

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Kann eine Tankstelle im Freien liegen?

Grundsätzlich kann die Tankstelle an einem beliebigen Ort auf dem gesamten Hofgelände errichtet werden, sofern die gesetzlichen Auflagen erfüllt sind. Zwar ist die Erreichbarkeit bei einer Tankstelle im Freien eventuell besser, aber die Anforderungen der Sicherheitsmaßnahmen sind erhöht – insbesondere in Bezug auf das Rückhalten von Niederschlagswasser.

Beim Tanken können immer kleinste Mengen auslaufen. Regnet es auf den Abfüllplatz, ist das Wasser verunreinigt und muss entweder komplett entsorgt oder über einen Abscheider gereinigt werden, bevor es als Abwasser abgeleitet wird. Gleiches gilt für den Bereich des Lagerbehälters. Befindet sich die Tankstelle vollständig unter Dach – zum Beispiel in der Maschinenhalle – ist die Rückhaltung von Leckage einfacher zu realisieren.

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Wer muss bei der Errichtung einer Hoftankstelle informiert werden?

Je nach Größe des Lagervolumens und Lage bestehen unterschiedliche Anforderungen hinsichtlich einer Anzeige und Genehmigung durch die zuständigen Behörden. Bis 1.000 l besteht keine Anzeigepflicht. Bei über 1.000 l Fassungsvermögen muss vor der geplanten Errichtung ein entsprechender Antrag gestellt werden. Beteiligt sind hier die zuständige Baubehörde und in Abstimmung die untere beziehungsweise obere Wasserbehörde.

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Wie viel Kraftstoff darf ich transportieren?

Manchmal ist es im betrieblichen Ablauf von Vorteil, Fahrzeuge oder Geräte direkt an ih- rem Arbeitsort zu betanken – zum Beispiel größere Erntemaschinen direkt am Rand der Fläche, damit sie nicht erst zurück zum Betrieb gefahren werden müssen. Hier greift die so genannte 1.000 Punkte-Regelung. Je nach Gefahrenpotenzial sind die verschiedenen Kraftstoffe mit Punkten bewertet. 1 l Diesel entspricht einem Punkt. Benzin ist mit drei Punkten je Liter entsprechend höher bewertet. Folglich dürfen bis zu 1.000 l Diesel oder 333 l Benzin transportiert werden. Voraussetzung ist ein bauartbedingt geeigneter Behälter und ein maximaler Inhalt von 450 l. Für den Transport der zulässigen 1.000 l Diesel werden folglich also mehrere Behälter benötigt. Sollen größere Mengen transportiert werden, sind entsprechende Nachweise, Sicherheits- und Warnvorschriften zu erfüllen, was mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden ist. (cn)

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