Gelungene Beispiele für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Da mit der Errichtung und dem Betrieb von Windenergieanlagen auch immer Eingriffe in Natur und Landschaft einhergehen − betroffen sind in der Regel Landschaftsbild und Boden sowie der Naturhaushalt – muss ein entsprechender Ausgleich oder Ersatz erfolgen. Der Ausgleich geht dem Ersatz dabei immer vor.
Unter „Ausgleich“ wird verstanden, dass durch eine Maßnahme die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbilds wiederhergestellt werden. Der Ausgleich muss dabei in einem sachlich-funktionellen Zusammenhang mit dem Eingriff stehen und die beeinträchtigten Funktionen müssen gleichartig wiederhergestellt werden. Der Ausgleich muss zwar nicht am Ort des Eingriffs selbst erfolgen, jedoch auch dort seine Wirkung entfalten. Ein Ersatz bzw. eine Kompensation in sonstiger Weise setzt dagegen voraus, dass die beeinträchtigten Funktionen in gleichwertiger Weise ersetzt werden – also das ökologische Niveau erreicht wird, das auch ein Ausgleich bewirkt hätte. Demnach muss auch beim Ersatz ein sachlich-funktioneller Zusammenhang zum Eingriff gegeben sein, doch genügt die Herstellung ähnlicher und nicht wie beim Ausgleich identischer Funktionen.
Good Practices
In einer Good-Practice-Sammlung werden gut gelungene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (A&E) vorgestellt, die im Rahmen von Windenergievorhaben umgesetzt wurden. Mit der Zusammenstellung möchte die Fachagentur Windenergie an Land sichtbar machen, wie A&E-Maßnahmen für Mensch, Natur und Landschaft dauerhaft eine positive Wirkung entfalten können. In 18 Beispielen wurden die Eingriffe der Windenergie entweder in unmittelbarer Nähe zum Vorhabenstandort oder eingebettet in ein vorhabenübergreifendes Kompensationsprojekt ausgeglichen oder ersetzt.
Raitenbuch und Schernfeld
In den beiden bayerischen Windparks Reichertshüll und Workerszeller Forst wurden nach sieben Jahren Planung und der 10-H-Regelung zum Trotz in einem Gemeinschaftswerk der benachbarten Gemeinden Raitenbuch in Mittelfranken und Schernfeld in Oberbayern insgesamt 16 Windenergieanlagen von der OSTWIND Erneuerbare Energien GmbH errichtet.
„Der Klimawandel ist die größte Herausforderung unserer Zeit.“
Mit dem Vorhaben, das auf Flächen der Bayerischen Staatsforsten realisiert wurde, geht ein umfangreiches Paket an ökologischen Ausgleichsmaßnahmen einher, die für entstandene Eingriffe in Waldlebensräume (Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt) sowie das Schutzgut Boden erforderlich wurden. Drei der Maßnahmen werden an dieser Stelle vorgestellt: die Aufwertung eines ehemaligen Hutewaldes, die Aufforstung der baubedingt gerodeten Lagerflächen sowie die Aufforstung einer ehemals landwirtschaftlich genutzten Fläche mit heimischen Gehölzen.
Hutewaldstrukturen bringen Licht ins Dickicht
Im Talraum eines ehemaligen Hutewaldes aus tief bekronten Alteichen, Hainbuchen, Buchen und Kiefern, der mit jüngeren Laubholz- und Douglasienbeständen durchsetzt und im Randbereich verlichtet war, soll durch Pflegemaßnahmen wieder ein Bestand mit erkennbarem Hutewaldcharakter entwickelt werden. Dafür wurden alle Bestände mit Ausnahme der Altholzreste sowie einzelner jüngerer Eichen auf der Fläche entnommen. Die Erhaltung dieser realisierten Hutewaldstruktur erfolgt durch eine konsequente Schafbeweidung auf der gesamten Fläche. Insgesamt soll somit ein gemäß Bayerischer Kompensationsverordnung als „nicht standortgerechter Laub(misch)wald, mittlere Ausprägung“ eingeordnetes Biotop langfristig zu einem Wald mit hohem Biotopwert aufgewertet werden. Die Hutewaldentwicklung war ein Teilaspekt des zu leistenden Ausgleichs bzw. in diesem Fall des zu leistenden Ersatzes von durch das Bauprojekt entstandenen Eingriffen und orientiert sich an der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV). Seitens der Naturschutzbehörde wird die Maßnahme begrüßt.
Neupflanzungen tragen zur Sicherung von gebietsheimischem Saatgut bei
Die für die Bauphase der Windenergieanlagen temporär beanspruchte Fläche wurde mit unterschiedlichen standortheimischen Straucharten wieder in Bestockung gebracht. Hier pflanzte der Forstbetrieb über 20.000 Sträucher mit über 50 verschiedenen Arten – darunter auch viele seltene. Alle gepflanzten Straucharten und ausgebrachten Baumarten sind autochthon und haben entsprechende Herkunftsnachweise. Diese Maßnahme verfolgt neben einer enormen Steigerung der Biodiversität außerdem das Ziel der Saatgutgewinnung. Somit kann in wenigen Jahren herkunftsgerechtes Saatgut bereitgestellt werden.
Auch bei der Aufforstung von rund 4 ha ehemals landwirtschaftlich genutzter Fläche als Ausgleich für die durch die Windenergieanlagen beanspruchte Waldfläche wurden neben der schwerpunktmäßigen Pflanzung von Eichen seltene heimische Laubbaumarten wie Elsbeere, Spitzahorn, Sommerlinde, Wildobst sowie im Randbereich verschiedene heimische Strauchbaumarten ausgebracht.
Flächeneigentümerin ist zuständig für Funktionskontrolle und Nachbesserungen
Die dauerhafte Funktionskontrolle sowie Pflege der im Staatswald liegenden Hutewaldbereiche erfolgt durch die Flächeneigentümerin, die Bayerische Staatsforsten AöR, Regensburg. Da aufgrund der Hanglage und Hangneigung des Hutewaldes keine maschinelle Pflege der Fläche möglich ist, übernimmt diese Aufgabe der örtliche Schäfer mit seinen Schafen und Ziegen. Auch mit der Ernte und der weiteren Nutzung des Saatgutes wird die Flächeneigentümerin zukünftig betraut. Die langfristige Sicherung der Maßnahmen liegt im Ermessen und Interesse der Bayerischen Staatsforsten, sodass zudem über die Betriebszeit des Windparks die Erhaltung der Maßnahmen zu erwarten ist.
Tafel informiert vor Ort über Wind, Wald und Energie
Direkt in den benachbarten Windparks steht eine Infotafel, die interessierte Waldbesucherinnen und -besucher über die Rolle der Windenergie bei der Stromerzeugung, den Wald als Energielieferanten und die Windparks selbst informiert. Neben Berichten in lokalen und überregionalen Medien stellt außerdem ein Projekt-Steckbrief Informationen über das Waldprojekt bereit.
Weitere Beispiele: https://ae-beispiele.fachagentur-windenergie.de
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